RegTP: who watches the watcher?
Seit der letzten aktualisierung des Telekommunikationsgesetzes gibt es einen “Telekommunikationsbeitrag” (§142 TKG). Grob gesagt sollen die Telekommunikationsfirmen einen Teil des Haushalts der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zahlen.
Die Höhe der Abgabe offenbart interessantes, wenn nicht erschreckendes.
Bisher sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Höhe der Abgabe festlegen.
Doch nun keimt der Plan, das die RegTP selbst festlegen zu lassen.
War es vorher zumindest eine andere Bundesbehörde, die die Abgabenhöhe festlegte, so ist es nun der Empfänger selbst. Da fragt man sich doch, warum legen wir nicht alle under Gehalt selbst fest, wäre doch viel praktischer, wir selbst können doch am besten beurteilen, wie viel wir verdienen.
Was im richtigen Leben nicht funktioniert, ist auf politischer Ebene normal und daher scheint es wohl logisch, die RegTP ihr Einkommen selbst bestimmen zu lassen.
Da wird wohl der Ruf nach einem Regularium Laut, einer Überwachung durch eine andere Instanz. Was wohl zumindest den Erfolg haben wird, Arbeit zu generieren.
Das ist doch mal was in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Wollen wir hoffen, daß es andererseits keine Entlassungen oder weniger Einstellungen in der TK-Branche geben wird. Oder daß der ein oder andere Politiker mal aufwacht und nachdenkt.
Mehr dazu gibt es u.a. in einem Artikel auf Heise.de
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