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Vorsorge-Gesundheitskurse und Krankenkassen

Mein Berater bei der Krankenkasse meinte zwar dass das bekannt sei, aber da ich mindestens eine Person ausser mir kenne die es auch nicht wusste schreib’ ich hier einfach mal dass die Krankenkassen Vorsorgekurse ganz oder teilweise übernehmen. So abstrakt wusste ich das, aber was das praktisch bedeutet war mir nicht wirklich bewusst.

Praktisch bedeutet dass zum Beispiel dass das Injoy in dem ich mich regelmässig rumtreibe Kurse für Ernährung, Rücken und Herz-Kreislauf anbietet die von den Krankenkassen übernommen oder bezuschusst werden. Also nicht nur Angebote direkt von der Krankenkasse sondern auch “freie” die bestimmte Qualitätskriterien an Kurs und Dozent erfüllen.

Grundlage ist das Sozialgesetzbuch: In §20(1) des 5. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) heisst es u.a.

Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen.

Das betrifft fast alles, also nicht nur Sport (Bewegung) sondern auch Ernährung oder Stressbewältigung/Entspannung oder Suchtentwöhnung (Nichtrauchen).
Und da gibt es mehr als man glaubt. Achte mal drauf und frag’ Deine Krankenkasse ob ein interessanter Kurs übernommen wird oder frag dort direkt nach Kursen in der Nähe.
Was und wie übernommen wird hängt von der Krankenkasse ab, das handhabt jede etwas anders ⇒ nachfragen! Klar ist aber dass man eine Bestätigung braucht dass wirklich an dem Kurs teilgenommen (und sich nicht nur angemeldet) hat.

Also, warte nicht ab bis der Arzt Dir etwas gegen dir Rückenschmerzen verschreiben oder einen OP-Termin machen muss oder tu’ was gegen den Stress. Oder wenn Du mit dem Rauechn aufhören oder abnehmen willst: guck nach was es an Kursen gibt und lass Dir helfen, die Krankenkasse unterstützt das.

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Kommentare

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Sam am :

Sam

Ich kenn sogar jemand, dem bezahlt die Krankenkasse das Fitnessstudio (Seidon). Zwar immer nur begrenzt für drei Monate, dann muss es neu verschrieben werden, aber dennoch nicht übel.

rowi am :

rowi

Ich glaube 3 Monate sind allgemein die Höchstdauer für ReHa Massnahmen.

Die §20 Präventionen sollen sowas ja gerade vorbeugen. Daher ist ein Kriterium u.a. dass die Kurse nicht langfristig ausgelegt sein sollen, bei meiner Krankenkasse gibt es daher eine Begrenzung auf 16 Sitzungen. Was wöchentlich gesehen immerhin 4 Monate sind.
Dass man sowas auch verschrieben bekommen kann wusste ich, im Injoy sind viele der Kurse des normalen Kursprogramms ausschliesslich für Leute denen es verschrieben wurde.
Dass (und was) die Krankenkassen aber schon im Vorfeld vieles finanziell fördern war mir aber nicht bewusst.

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