Der Standardleitweg bei
Skip to content

Politiker und das Internet

Sehenswerter Beitrag des Medienmagazins ZAPP über Politiker und das Internet bzw. ihre Angst davor.


Via netzpolitik.org via Markus Beckedahl bei Google+.

Kategorien: Gesellschaft | 2 Kommentare
Abstimmungszeitraum abgelaufen.
Derzeitige Beurteilung: 2.60 von 5, 96 Stimme(n) 990 Klicks
Tags für diesen Artikel: ,
Tweet This!Tweet This!
  • Bookmark Politiker und das Internet at del.icio.us
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • FriendFeed
  • Digg Politiker und das Internet
  • Bloglines Politiker und das Internet
  • Bookmark Politiker und das Internet at reddit.com
  • Bookmark Politiker und das Internet at blogmarks
  • wong it!
  • Bookmark using any bookmark manager!
  • Stumble It!
  • Print this article!

Französische Passwortspeicherung

Im IRC hat mich ein Freund neulich gefragt warum ich mit hier mit TT-RSS einen eigenen Webbasierten RSS-Reader instaliert habe.

Nun, zum einen natürlich “weil ich es kann”, zum Anderen aber um mich von externen Anbietern unabhängig zu machen.
Warum man das eine sinnvolle Sache ist hat Heise gestern gemeldet:

In Frankreich ist Anfang März eine Verordnung der französischen Regierung in Kraft getreten, wonach Hosting-Provider Informationen zur Nutzer-Identifizierung einschließlich Passwörtern ein Jahr aufbewahren müssen.

Keine Internetdienste aus Frankreich!Das ist ziemlich unglaublich, dass der französische Staat Zugriff auf mein Passwort bei z.B. Netvibes haben möchte. Für mich schliesst das die Nutzung französischer Internet-Dienste kategorisch aus.

Grundsätzlich sollte man nicht für alle Dienste das gleiche Passwort verwenden, denn auch ohne derart dreistes staatliches Handeln können Passwörter in falsche Hände geraten und missbraucht werden. Zum speichern und generieren von zufälligen Passwörtern verwende und empfehle ich KeePass, das gibt es für praktisch jedes Betriebssystem und auch für Handys und PDAs, dadurch kann man seine Passwörter auch immer sicher dabei haben.

Was schwimmt denn da?

Kaum schreibe ich etwas über Flightradar24 kommt mir Mike im IRC mit Marinetraffic.com.

Das war soooooooo klar :-D

Marinetraffic.com ist das Pendant zu Flightradar24 für Schiffe. Praktisch überall auf der Welt zeigt es die Schiffe anhand ihrer AIS Transponder an. Diese Transponder haben praktisch alle Schiffe, auch für seine private Yacht kann man sie sich freiwillig installieren.
Militärische Schiffe haben sie auch, senden aber nicht so regelmässig ein Signal. Mein naiver Versuch die aktuelle Position der Gorch Fock zu ermitteln ergab die Position von mitte Februar.

Aber es fahren ja genug zivile Schiffe auf den Weltmeeren, hier Nord- und Ostsee:
Screenshot MarineTraffic.com
Wie man sieht bekommt man auch hier durch einen einfachen Klick auf ein Schiff nähere Informationen und durch einen weiteren Klick zu den entsprechenden Details. Die Karte aktualisiert sich alle gut anderthalb Minuten (99 Sekunden) selbstständig.
Schön ist dass man sich nach kostenloser Registrierung eine Schiffsliste als “Meine Flotte” einrichten kann die man gezielt beobachten kann. Wer also schnell und gezielt wissen will wo die liebsten Traumschiffe gerade herumgondeln kann das sehr einfach und komfortabel tun.
Auch hier gibt es eine iphone app sowie eine Betaversion für Android im Market.

Jetzt müsste man beide Mashups nochmal mashuppen und eine kombinierte Karte mit Schiffen und Flugzeugen bauen :-D

P.S. Wer aktuelle Objekte noch weiter oben sucht sei auf Stellarium verwiesen, da kann man sich die Bahnen und Positionen von Satelliten, ISS und Co einblenden lassen. Die allerdings berechnet, Satelliten haben kein GPS, die sind das GPS :-P

Was fliegt denn da?

Hab heute morgen via Twitter auf Flightradar24.com gestossen und das ist schon eine beeindruckende Webanwendung:


Was Du da siehst sind die Flüge über England und Norddeutschland. In Echtzeit. Achte drauf, etwa alle Minute aktualisiert sich die Übersicht.
Grundlage sind die ADS-B Transponder die etwa 60% der aktuellen Passagierflugzeuge haben (eine Liste gibt es hier). Darüber strahlen sie u.a. ihre Kennung und Position aus (das -B steht für Broadcast) die von frei verkäuflichen Empfängern empfangen und an Flightradar24 übermittelt werden. Und die Jungs basteln daraus diese Karte.

Aber man sieht nicht nur die Flugzeuge, klick mal eines an, dann erscheint Links eine Übersicht mit Details wie dem Flug, Flugzeugtyp, Fluggesellschaft, derzeitige Höhe und Geschwindigkeit usw.. Und auf der Karte ist die bisher erfasste Route eingeblendet, die Farbe gibt die Flughöhe an.

Auch diese Details sind auf der Infoseite erklärt. Dort steht auch wie man selbst dazu beitragen kann. Die Jungs kommen aus Schweden und decken derzeit 90% von Europa ab. Da die Empfänger wie erwähnt frei verkäuflich sind (ca. 500€) kann man sich auch selbst einen aufstellen und seine Daten übermitteln.

Das Ganze gibt es auch für iphone und Android. Und ich bin kurz davor die gut 3€ zu investieren für die Pro-Version denn die soll einen Augmented Reality Modus haben bei dem man dann wohl einfach das Telefon in die Luft hält und ins Kmaera Bild die Flugzeuge eineblendet werden die gerade über einem fliegen.

Tweet des Moments 1297265940

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen:

“Bundeskanzleramt fordert Ethik fürs Internet” – Bevölkerung fordert Ethik in der Politik

(@Balkonschlaefer)

Hintergrund: Meldung bei Heise Online

Die Forderung nach Ethik aus gerade dieser Ecke ist etwas befremdlich.

Gedanken zum Umzug-kein-DSL Urteil

Der Bundesgerichtshof hat vorige Woche entschieden dass der Kunde bei einem Umzug auch dann kein Sonerkündigungsrecht ausserordentliches Kündigungsrecht hat wenn der Anbieter am neuen Wohnort kein DSL Anbieten kann (Tagesschau, Heise).

Meine erste Reaktion war Unglauben bzw. “das muss ein spezieller Fall gewesen sein”. Nach dem Lesen des Artikels und der dort zusammengefassten Begründung wich das Verständnis. “Pacta sunt servanda” (Verträge sind einzuhalten) war mit das Erste was ich in meinen Rechtsvorlesungen die Bestandteil des Studium waren gelernt habe. Und in der Tat ist es so dass sich so ein Anschluss durch den harten Preiskampf und die Hardware-Geschenke für den Anbieter erst im zweiten Jahr oder später rechnet. Auch kann der Anbieter nichts dafür wenn der Kunde umzieht.
Hat man einen Vertrag mit 2 Jahren Mindestlaufzeit abgeschlossen ist man auch mindestens diese 2 Jahre daran gebunden das sollte grundsätzlich jedem klar sein.

Nun ziehen aber auch viele Kunden nicht freiwillig um. Die erste Frage beim Arbeitsamt ist die Frage nach der Umzugsbereitschaft. Und “Pacta sunt servanda” gilt für beide Seiten. Zwar ist der Anschluss für eine konkrete Adresse bestellt, die Anbieter werben in der Regel aber mit bundesweiter Verfügbarkeit. Einschränkungen stehen im Kleingedruckten, es wird einem als Kunden nicht gerade leicht gemacht alle Bedingungen zu erfassen. Natürlich kann man auf die AGB und Leistungsbeschreibung verweisen, allerdings werden auch faktische Werbeaussagen Vertragsbestandteil. AGB müssen nicht für jede Werbeaktion umgeschrieben werden.

Hinzu kommt, dass 2 Jahre Vertragslaufzeit die übliche Länge sind. Die, die mit kurzer Laufzeit werben, werben gleichzeitig aber mit Preisen die nur bei 2 Jahren Laufzeit gelten. Und viele Anbieter haben gar keine Tarife mit kürzerer Laufzeit im Angebot. 2 Jahre Mindestlaufzeit sind heute Standard, kürzere Laufzeiten die Ausnahme. Sie als Massstab zu nehmen ist Weltfremd.
Zumindest muss man es berücksichtigen wenn man andererseits auch berücksichtigt dass die Kostenstruktur den Anschluss für den Anbieter erst im zweiten Jahr wirtschaftlich macht.

Ich kann das Urteil einerseits nachvollziehen, andererseits bleibt das Gefühl dass hier der schwächere Partner über Gebühr benachteiligt wird. Muss ich umziehen darf das nur noch an eine Adresse sein an der mein jetziger Telefonanbieter auch liefern kann — oder ich zahle doppelt.

Ich habe aber die Hoffnung, dass wir jetzt aus der reinen Preisspirale herauskommen.
Denn der Wettbewerb geht nur über den Preis und das ist nicht Gesund. Die Leute wechseln den Anbieter wenn ein anderer auch nur einen Cent billiger ist. Hardware wie WLAN-Router werden erwartet. Das haben sich die Anbieter allerdings auch selbst eingebrockt indem sie fast nur mit dem Preis und der Hardware werben. Und Internet Geschwindigkeitsangaben “bis zu” die schon technisch oft nicht maximal geliefert werden können und auch dann nur die Geschwindigkeit bis zum ersten Knotenpunkt des Anbieters beschreibt, nicht aber zu dem Server der meine Inhalte gerade anbietet. Das ist ein etwas abstraktes Thema, deswegen will ich es hier nicht weiter ausführen, aber es ist ein Fehler der Anbieter es als einziges technisches Anschlussmerkmal auf eine Zahl zu reduzieren.

Ich hoffe dass die Anbieter nun alle auch Verträge mit kürzeren Laufzeiten anbieten werden, denn ansonsten kann er sich eigentlich auch nicht auf das Urteil berufen — ich habe allerdings der Begründung im Detail selbst nicht gelesen. Andersrum, dass die Menschen auch die Laufzeit zu einem Kriterium machen und so lange Verträge nicht mehr abschliessen, zumindest wenn sie zur Miete wohnen und nicht im eigenen Haus.
Und die Anbieter müssen transparenter werden. Kürzere Laufzeiten sind zwangsläufig teurer. Es darf dann nicht sein dass andererseits mit kurzen Laufzeiten geworben wird, andererseits aber mit Preisen die nur bei 2 Jahren Laufzeit gelten.

Leseempfehlung: Werbung und Wirklichkeit

Einen sehr guten Artikel zu Werbeblockern und der Diskussion die Frank Patalong auf Spiegel Online losgestossen hat habe ich bei DonDahlmann gefunden:

Meist nervt mich das Geblinke aber irgendwann zu sehr und ich schalte ihn dann im Laufe des Tages wieder an. Und da sind wir schon mitten im Thema, liebe Werbetreibende, denn vermutlich würden weniger Menschen einen Adblocker nutzen, wenn man folgendes beachtetet würde:
Seinen Ausführungen ist wirklich nichts hinzuzufügen.

Der Nervfaktor den die Werbenden bei Onlinewerbung scheinbar für nötig halten ist der Hauptgrund dafür dass ich alle Werbeangebote die ich erhalten habe bisher abgelehnt habe.
Etwas unaufdringliches und kontextbezogenes wie die Google Textanzeigen wären für mich höchstens denkbar. Text ist unaufdringlich und Kontextbezogen könnte es sogar einen Mehrwert haben (Werbung muss nicht per se schlecht sein).
Der andere Grund, weswegen ich auch Linkanfrage ablehne, ist dass die Rechtsprechung nicht eindeutiger ist. Man wird noch zu schnell als gewerblicher Seitenbetreiber behandelt sobald auch nur ein Werbelink auf der Seite ist. :-|

tweetbackcheck