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Vordruck: Datenübermittlung durch das Einwohnermeldeamt widersprechen

Kurz notiert: Zwar ist die Regierung nicht damit durchgekommen dass die Meldeämter die Daten der Bürger verkaufen dürfen wenn sie nicht explizit widersprochen haben, man muss jetzt der Datenübermittlung zustimmen.

Es schadet aber wohl nicht seinen Wunsch dennoch explizit zu äussern, sehr einfach geht das mit dem Vordruch von datensparsam.de.
Nach Eingabe von Name und Adresse bekommt man ein fertig ausgefülltest PDF das man nur noch unterschreiben muss. Misstraut man nicht nur den Behörden sondern auch datensparsam.de reicht es ja den korrekten Ort einzugeben damit die Adresse des Meldeamtes stimmt, den Rest kann man ja einfach übernehmen.

57 Sekunden demokratisches Disaster

Du hast es vielleicht mittlerweile gehört, der Bundestag hat 28.06.2012 — während des Fussballspiels Deutschland gegen Italien — beschlossen dass die Meldeämter auch DEINE Adressdaten verkaufen dürfen.

Statt dass Du wie geplant ausdrücklich dazu zustimmen musst wurde der Gesetzentwurf so geändert, dass Du jetzt ausdrücklich widersprechen musst. Ok, könnte man noch pauschal machen. Nutzt nur nichts. Denn der Widerspruch nutzt nichts wenn Der Adresshändler der anfragt schon irgendetwas über dich weisst. sobald er nämlich die Daten nur bestätigen — oder korrigieren! will gilt Dein Widerspruch nicht. Man muss also nur irgendetwas von Dir wissen und bekommt von den Behörden alles. Woher die bekannten Daten stammen ist dabei egal, die können auch geklaut oder geraten sein.

Das alles wurde vom Bundestag im TOP 21: Fortentwicklung des Meldewesens nach zweiter und dritter Beratung verabschiedet. Vermutlich wegen des Fussballspiels, weil es recht spät war und der Punkt auch kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt wurde waren von über 600 gewählten Vertretern nur eine Handvoll überhaupt da. Und haben die Meldeämter zu behördlichen Adresshändler gemacht und die Bürger des Landes an die privaten Adresshändler verkauft.
Und diese 187. Sitzung kannst Du Dir in der Mediathek des Bundestages ansehen. Keine Angst, für den Beschluss des Ausverkauf Deine Daten benötigen unsere Volksvertreter inklusive der Beratungen nicht einmal eine Minute:

Eine schöne Zusammenfassung gibt es bei Welt Online: Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden.

Nachtrag: Das Landesblog setzt die leeren Ränge in einen eigenen Kontext: Zur Kritik am leeren Bundestag: Den Esel meinen, aber den Sack schlagen.

Facebook will sich an Deine Meinung halten. Und sagt es Dir deshalb nicht.

Vor kurzem hatte Facebook eine neue Datenschutzrichtlinie vorgestellt.

Da es zu ihnen reichlich (negative) Kommentare gab dürfen die Mitglieder nun abstimmen. Wenn 30% sich gegen die neuen Richtlinien stimmen treten sie nicht in Kraft. Daran will sich Facebook halten. Und ermutigt die Mitglieder sogar zur Teilnahme. Erzählt es aber sicherheitshalber niemandem, schon gar nicht den Mitgliedern.

Die ganze Geschichte inlusive einem Interview mit Max Schrems gibt es bei Richard Gutjahr: Facebook: Pest oder Cholera. Leseempfehlung!

Bei diesem Benehmen hoffe ich daß die Facebook-Aktie noch lange im freien Fall bleibt.

Google und die Daten

Google hat zum 1. März seine Datenschutzbestimmungen verändert, vereinheitlicht und führt alle angebotenen Dienste zusammen. Der Aufschrei ist groß, und gefühlt umso lauter desto Oberflächlicher.

Sven Türpe hat in einer siebenteiligen Artikelserie sehr ausführlich und nachvollziehbar seziert was Google überhaupt macht mit den Daten.

Google macht vieles anders als wir es gewohnt sind und als das Datenschutzrecht aus den 80’ern berücksichtigt.
Google lernt von jedem einzelnen Nutzer, doch was der Einzelne konkret getan hat ist im Ganzen uninteressant. Verwirrend? Lies die Artikelserie, dann wird es klarer. Sie ist lang und relativ technisch aber doch allgemeinverständlich, Sven hat da eine bewundernswerte Mischung gefunden.

Post ans LKA Sachsen (5): Antwort

Im Sommer hatte ich ans LKA Sachsen geschrieben um zu klären ob und welche Mobilfunkdaten von mir während meines Urlaubs in Dresden erfasst wurden.

Nach diversen Briefen (1, 2, 3) habe ich nun die gewünschte Auskunft erhalten:

[…] sind gegenwärtig keine Daten, die Ihrer Person zuzuordnen sind, bei der sächsischen Polizei gespeichert.
Zu den Daten die am 19. Februar erfasst wurden (und auf die sich die Presse konzentriert) können noch keine Angaben gemacht werden, da sind die Ermittlungen offenbar noch nicht abgeschlossen. Solange gibt es keine Auskünfte. Da ich damals nicht dort war wird es da aber sowieso nichts über mich geben.
Insofern ist das für mich erstmal abgeschlossen, vermutlich werde ich noch einen letzten Brief bekommen wenn die Daten vom Februar verfügbar sind, aber das kann noch dauern.

Gehen Facebook die CDs aus?

CD mit fFacebook hat meine Anfrage nach den über mich gespeicherten personenbezogenen Daten beantwortet.

Sie wollen mir aber nicht die Daten schicken die sie über mich gespeichert haben sondern verweisen auf die Möglichkeit seine Profildaten aus den Accounteinstellungen herunterzuladen. Das kenn ich schon, ich hatte es vor einem Jahr hier beschrieben.
Was man dort herunterladen kann sind im Prinzip die Dinge die man auch selbst hochgeladen hat. Aber keinerlei sonstiger Daten die Facebook offensichtlich über mich gespeichert hat. Facebook identifiziert mich auf allen besuchten Webseiten mit ‘Like’ Button anhand eines Cookies und ist auch in der Lage mir eine Kurznachricht auf’s Telefon zu schicken wenn ich oder jemand anderes sich mit einem neuen Programm bei Facebook anmeldet bzw. es versucht.
Auf den CDs die sie schon verschickt haben ist auch deutlich zu lesen dass sie u.a. alle Logins speichern.

Ich habe ihnen also sachlich aber bestimmt (sofern man das als nicht-Muttersprachler hinbekommt) geantwortet dass sie mir gefälligst alle Daten schicken sollen.
Im übertragenen Sinne: Verarscht mich nicht und haltet euch an das Gesetz!

Datenschutz ist nicht http-Kompatibel

Dass das Problem des Datenschutz mit Facebook viel mehr ein Problem des Datenschutzrechts mit dem Protokoll http ist zeigt dieses Bild:

PrivacyImg - Ein interaktives Beispiel. Konfiguration ueber http://tilli.me/privacyimg

Das Bild stammt von Henning Tillmann, er erklärt auch die Grundlagen.

Sicherlich kann Facebook mit aktivem Javascript noch mehr machen, aber was schon mit einem einfachen Bild möglich ist zeigt obiges Beispiel.
Unser Problem ist dass wir altes Recht auf “neue” (http ist 20 Jahre alt) Techniken anwenden. Abstrakte Gesetze sind zwar eher grundsätzlicher Natur und eiegentlich relativ zeitlos, das zeigt aber wie grundlegend anders das Internet als Kulturtechnik ist.