Der Standardleitweg bei
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Flensburger Taxifahrer ist kein Menschenschmuggler

Flensburg

Vor über einem Jahr schrieb ich in 50 Tage Knast-fuer Berufsausübung über einen Flensburger Taxifahrer der wegen Menschenschmuggel zu 50 Tagen Gefängnis und 2 Jahre Einreiseverbot in Dänemark veruteilt wurde weil er von seinen Fahrgästen nicht die Ausweise kontrolliert hatte bevor er sie vom Flensburger Bahnhof nach Dänemark fuhr.
Ein Berufungsgericht hatte die 2 Jahre Einreisverbot gekippt, den Tatbestand des Menschenschmuggels und die Haftstrafe aber aufrechterhalten.

Der Oberste Gerichtshof Dänemarks hat den Flensburger Taxifahrer heute freigesprochen und damit die Veruteilung aufgehoben wie die Welt berichtet.

Ein gutes Urteil.
Es ist in Dänemark offensichtlich wie hier dass es Gerechtigkeit und Menschenverstand erst ab den höchsten Gerichten gibt. Deutschland wäre ohne Bundesverfassungsgericht ja auch schon ein Polizeistaat :-(


Nachtrag: Wie DurstigerMann in den Kommentaren korrekt anmerkt beruht der Freispruch laut einem SH:Z-Bericht mitnichten auf Gerechtigkeit und Menschenverstand sondern auf einem simplen Formfehler: Die Anklage hatte schlichtweg die Paragraphen verwechselt. Es ist somit nur ein Freispruch 2. Klasse :-(
Die Sache an sich ist also nicht geklärt, deutsche Taxifahrer sind aus Sicht des dänischen Staates weiterhin Hilfszöllner und müssen mindestens ausländisch aussehnde Fahrgäste kontrollieren. Soetwas nennt man glaube ich Rassismus :'(

bloggen für die Ewigkeit zum Wohle des Volkes

Juhu! Der Amtsschimmel schimmelt reitet wieder!
Denn unsere herzallerliebste und technisch mit einem unnachahmlichen Unverständnis gesegnete Bundesregierung hat im neuen Bundesgesetzblatt die “Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek” veröffentlicht. Klingt sperrig wie gewohnt und hat es in sich:
Denn die Deutsche Nationalbibliothek “hat die für Deutschland einzigartige Aufgabe, lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913, im Ausland erscheinende Germanica und Übersetzungen deutschsprachiger Werke sowie die zwischen 1933 und 1945 erschienenen Werke deutschsprachiger Emigranten zu sammeln, dauerhaft zu archivieren, umfassend zu dokumentieren und bibliografisch zu verzeichnen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.”
Und das gilt ab morgen nicht nur für Bücher, Zeitschriften und Musikstücke sondern auch für Onlinepublikationen wie Heise berichtet . Zwar schliesst die neue Verordnung “lediglich privaten Zwecken dienende Websites” aus, aber dieses Blog ist ja nicht nur mein persönlicher Egotrip sondern dient schliesslich auch Dir, auf dass du meine Meinung teilen und bei der Verbreitung selbiger unbeschreibliche Glücksgefühle erfahren kannst 8-)

Die DNB strebt nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf “originär dem Web” entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen.
Und damit auch die Enkel meiner Enkel das können muss dieses Blog archiviert werden. Die anderen Blogs da draussen aber nur der Vollständigkeit halber und weil wir im Grunde noch immer Jäger und Sammler sind.

Ich mach mich jetzt auf die Suche nach einem Plugin für Serendipity dass alle Beiträge automagisch in PDF konvertiert und per ftp wie gewünnscht zur DNB hochlädt.

Fahrrad und mp3-Player

Mobilität

Ist es mittlerweile erlaubt mit Musik aus dem Kopfhörer Fahrrad zu fahren? Ich sehe ständig Leute mit Ohrhörern auf dem Fahrrad, merheitlich mit einschlägig weissen.
Früher, als ein Walkman noch ein Bandgerät und kein Mobiltelefon war, hab ich gelernt dass man beim Fahrrad fahren nicht Walkman hören darf. Das galt ebenso für Bandlaufwerke die nicht von Sony kamen. Es galt generell.
Mittlerweile ist ein Walkman kein mechanisches Bandlaufwerk mehr sondern ein kleines Stück Elektronik das entweder nur Musik abspielt oder in der Variante von Sony Ericsson ein Telefon das Musik abspielt. Beides kleiner als die Bandkassetten die man damals in einen Walkman zu stecken pflegte. Die Ohrhöhrer fallen aber noch immer auf.

Ist es mittlerweile erlaubt, sich per Walkman von der Umwelt abzukoppeln? Wird es nur nicht mehr kontrolliert oder tolleriert?

Das Landgericht Hamburg und das Internet

Das Landgericht Hamburg hat sich bisher mit einer “interessanten”, von schlichter Unkenntnis oder Ignoranz geprägten Linie bei Internet-bezogenen Verfahren hervorgetan. Blinde haben über Farben geurteilt.
In der Telepolis gibt es ein Interview mit dem vorsitzenden Richter der zuständigen Zivilkammer 24 Andreas Buske vom Landgericht Hamburg über das Urteil über Interviews. D.h. vielleicht:

Sicherheitshalber distanziert sich der Heise-Verlag vom Inhalt dieses Interviews. Hilfsweise wird bestritten, dass es überhaupt stattgefunden hat. Vermutlich ist es frei erfunden
Die Welt unter dem Hamburger Elfenbeinturm trägt schon seltsame Blüten…

Politiker, unsere Herzchirurgen

Heise zitiert unseren Innenminister von Schleswig-Holstein, Lothar Hay:

“Die Karlsruher Richter haben heute Politik und Staat wiederholt ermahnt, bei Operationen am offenen Herzen des Rechtsstaats nicht zu tief zu schneiden.“
Und als dummer Bürger frage ich mich da, warum muss man unsere Volksvertreter wiederholt ermahnen, dem Volk das sie vertreten sollen nicht zu tief ins Herz zu schneiden?
Unsere Politiker kommen mir vor wie kleine Kinder die versuchen die Grenzen auszuloten und es so lange auf die Spitze treiben bis sie von ihren Eltern in Gestalt des Bundesverfassungsgericht etwas auf die Finger bekommen. :-(
Oder ist es ein Zeichen von Demenz und die Damen und Herren gehören dringend in ein Pflegeheim? Dann aber bitte vorher entmündigen.

Verantwortlich für fremde Federn

durch einen Hinweis im irc bin ich vorhin über Newskraft gestossen. Eine Art öffentlciher RSS-Reader mit regionaler Unterteilung.
Ich weiss nicht so recht was ich davon halten soll, tendiere aber stark zur Abneigung.
So findet sich rechts eine Eingabebox mit dem Text

Wenn Du ein interessantes Blog gefunden hast, auf dem gute Artikel geschrieben werden, dann trage hier die Blog-URL ein. Die Artikel werden dann automatisch abgeholt und auf Newskraft veröffentlicht.
Sprich nicht der Blogger selbst meldet sich an sondern Jedermann kann Blogs melden deren Feed dann einfach übernommen wird. So richtig ganz sauber ist das nicht.

Lustig wird es, wenn man ins Impressum guckt:
Die Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung ist nur zum privaten Zweck zulässig.
Wenn es nicht so traurig wäre müsste man drüber lachen: Da wird über das Urheberrecht von geklauten fremden Inhalten entschieden.

Doch auch das ist steigerungsfähig:
Verantwortlich für den Inhalt dieser Internetpräsenz ist die Newskraft GmbH.
Da werden Inhalte also nicht nur von fremden Seiten übernommen, das Urherberrecht für diese geregelt, man übernimmt auch noch die Verantwortung für die fremden, automatisch übernommenen Inhalte. Mutig.


Die grundlegende Idee regional sortierter Blogs finde ich sehr gut. Ich bezweifle aber, dass die Umsetzung in dieser Form in Ordnung ist.


Nachtrag: Hab mich von Robert überzeugen lassen, dass diese Kombination nicht ungewöhnlich sondern normal ist. Ist mir wohl vorher nur nie aufgefallen. Urherberrecht und Verantwortung gelten für die Zusammenstellung, nicht für die übernommenen Inhalte. So macht hat es Sinn. Ich such mir ‘ne Ecke und schäm mich. Oder so. :-)

50 Tage Knast für Berufsausübung

Flensburg

Nun ist es entschieden, das Gericht in Dänemark hat geurteilt. Der Flensburger Taxifahrer der drei Fahrgäste ins Nachbarland gebracht hat muss für 50 Tage ins Gefängnis und darf selbst zwei Jahre nicht ins Königreich einreisen.
Das Gericht meint, er hätte sich die Ausweise seine Fahrgäste zeigen lassen müssen. An der Grenze wird seit Jahren nicht mehr kontrolliert, diese Aufgabe sieht man nun offenbar bei Taxifahrern. Ob sie das nach deutschem Recht überhaupt dürfen ist zweifelhaft und ich finde es eine Frechheit, dass man von normalen Menschen wie Taxifahrern eine solche hoheitliche Aufgabe erwartet.
Die Grenzen sind offen, doch so richtig offen will Dänemark offenbar nicht sein. Konsequent wäre da ein Austreten aus dem Schengen-Abkommen und die Wiedereinführung der Grenzkontrollen. Bei der Gelegenheit kann das Königreich gleich den vor Jahren an der innerdeutschen Grenze abgebauten Zaun wiederverwenden und so allen klar machen, in was für Verhältnisse man sich begibt wenn man die Grenze überquert.
Noch kann der Taxifahrer Berufung einlegen, aber ich denke nicht, dass das Berufungsgericht anders urteilen wird. Hoffentlich sind die Richter des Berufungsgerichts nicht kurz vorher in Deutschland gewesen und haben in den Grenzshops ihre Alkoholvorräte aufgefüllt. Denn bei Verstand können die Richter nicht gewesen sein, wie kann man sonst derartige hoheitliche Aufgaben an ausländische Privatmenschen auslagern? Das muss doch selbst dem dümmsten und eifrigsten Nationalisten klar sein, dass das Unsinn ist.
Und selbst wenn das so Schule macht, was würde es bringen? Im Ausweis steht nicht drin, ob jemand in ein Land einreisen darf. Der Flensburger Taxifahrer soll zwei Jahre nicht nach Dänemark einreisen dürfen, das wird aus dem Ausweis kaum hervorgehen. Macht er dies nun in einem Jahr mit einem Taxi und wird erwischt müsste man eigentlich auch seinen Kollegen verknacken. Eigentlich dürfen Funkmietwagen gar nicht mehr nach Dänemark fahren, dann haben die Anwohner von Padborg und Krusau halt Pech gehabt.
Apropos Krusau, hat schon mal jemand seinen Ausweis vorzeigen müssen beim Einstieg in den Bus in Flensburg? Die Linie 1 fährt ja auch (noch) nach Dänemark, entweder macht man nun auch den Busfahrer zum dänischen Hilfzöllner oder Aktiv-Bus stellt die Fahrten ins Nachbarland einfach ein, was IMHO die konsequente Lösung werden.
Kontrollieren die Busfahrer des dänischen Sydbus eigentlich die Ausweispapiere wenn er von Flensburg wieder nach Dänemark fährt?
Bisher war mir Dänemark ja sympatisch, aber nun heisst es wohl “Lang lebe das Grossdänische Reich!” :-(

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