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Geflügelpest, Hunde und Katzen

Flensburg

Seit Mittwoch sind ja die Stadt Flensburg und der gesamte Kreis Schleswig-Flensburg Geflügelpest-Beobachtungsbezirk.

Tilly darf nicht raus – oder doch?Stand in den ersten Bekanntmachungen noch Fett unter den zu treffenden Maßnahmen für Geflügelbesitzer der Hinweis, daß Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen dürfen, so war es in der aktuellen — bis auf weiteres geltenden — amtlichen Bekanntmachung nur noch ein normaler Punkt der Maßnahmen.
Dennoch heisst es noch “Hunde und Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet nur frei umherlaufen, wenn dafür Sorge getragen wird, dass kein Kontakt mit verendeten Wildvögeln erfolgt.” – also zwar anders formuliert, aber inhaltlich ja eigentlich keine Änderung. Oder doch?

Denn neben der amtilichen Bekannmachung (PDF) gibt es auch noch eine normale Nachrichtenmeldung beim Kreis und dort wird der leitende Veterinärdirektors (von was?) Dr. Volker Jaritz zitiert:

Dr. Jaritz weist darauf hin, das Hunde und Katzen unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen im Beobachtungsgebiet wieder frei umherlaufen dürfen.

Also dürfen Hunde und Katzen jetzt doch wieder frei herumlaufen? Was sind die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen? Hunde dürften mehrheitlich gut genug hören, daß man sie notfalls zurück rufen kann.
Und Katzen? Die gehen normalerweise sowieso nicht an verendete Tiere die sie nicht selbst gefangen haben. Von daher sorgen Katzen eigentlich schon instinktiv für die Vorsichtsmaßnahmen.

Von daher würde ich momentan davon ausgehen, daß Hunde und Katzen normalerweise wieder frei umher laufen dürfen, wenn man sie beobachtet. Bringt die Katze eine Maus dürfte das egal sein, bei einem Vogel eigentlich auch, da Katzen normalerweise kein Aas fressen. Hierzulande dürfte jede (Haus-) Katze da immer ihr Futter zu Hause bevorzugen. Aber da ist dann sicher ein genauer Blick angesagt, ob der Vogel “frisch” gejagd oder nur gefunden wurde. 

Geflügelpest: Flensburg und Kreis Schleswig-Flensburg sind Beobachtungsgebiet

Die Gastkatze möchte rausDa hatte ich mich zu früh gefreut:

Statt daß die Einstufung als Beobachtungsgebiet für uns am Samstag endet wurde gestern Nachmittag komplett die Stadt Flensburg und der gesamte Kreis Schleswig-Flensburg zum Beobachtungsgebiet erklärt. Bis auf weiteres, ohne Enddatum.

Aus der amtlichen Bekanntmachung:

Hiermit wird bis auf weiteres nachfolgendes angeordnet:
  1. Gehaltene Vögel dürfen aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 60 GeflPestSchV sind schriftlich bzw. per Email an vetamt@schleswig-flensburg.de zu stellen.
  2. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
  3. Hunde und Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet nur frei umherlaufen, wenn dafür Sorge getragen wird, dass kein Kontakt mit verendeten Wildvögeln erfolgt. 
     

Geflügelpest und amtliche Bekanntmachungen

Früher™ war alles einfacher. Zumindest amtliche Bekanntmachungen. Am Rathaus oder ähnlichen Plätzen hing (hängt) ein Schaukasten, in dem amtliches Bekanntmachungen ausgehängt werden. Da guckt man nach, ob es etwas wichtiges gibt.

Und heute? Der Kasten ist noch da, aber kaum jemand unter 60 schaut da noch rein. Für die junge Generation gibt es die amtlichen bekanntmachungen auch auf Webseiten, wie hier für den Kreis Schleswig-Flensburg. Gefühlt schauen dort genauso viele Leute nach, wie in den Glaskasten.

Momentan gibt es immer mehr Fälle von Geflügel, die an der Geflügelpest H5N8 sterben. Immer wenn so ein Tier gefunden wird, werden um den Fundort ein Sperrbezirk und um diesen herum Beobachtungsgebiete festgelegt. War es kein Wildtier, sondern ein Nutztier eine Geflügelhof o.ä. werden tausende Tiere getötet.
Davon erfahren wir momentan reichlich aus der Presse und sozialen Medien. Wer Geflügel hat wird sich sicher auch näher informieren. Und der Rest? Liest vermutlich selten die amtliche Bekanntmachung in ihrem Behördendeutsch. Obwohl potenziell jeder betroffen ist.
Denn in den Bekanntmachungen gibt es einen deutlichen Hinweis:

Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen!

Denn Hunde und Katzen erkranken nicht selbst, könn(t)en den Erreger aber dennoch verbreiten und weiteres Geflügel infizieren.

In den amtlichen Bekanntmachungen steht es drin, in der mich betreffenden auf Seite 2 und wie oben Fett und unterstrichen. Nur: welcher Hunde- oder Katzenbesitzer liest das? Mit Glück erfährt man es vom Nachbarn oder liest es mitsamt einer endlosen Diskussion bei Facebook.
Hoffentlich dann auch mit dem Hinweis, der sich auch in der Bekanntmachung findet:

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung stellen gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 a des TierGesG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 € geahndet werden kann. Auf die Strafbarkeit einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verschleppung einer Tierseuche wird hingewiesen.

Ich vermute ganz stark, daß die meisten Hunde- und Katzenbesitzer sich nicht einmal dessen bewusst sind, daß sie von der Geflügelpest betroffen sind. Hunde werden meist nur gezielt “frei gelassen”, da kann man es kontrollieren. Aber eine Katze muss man einsperren und spätestens wenn sie etwas außerhalb des Beobachtungsbezirks lebt sehe ich keine Chance. Denn die wird sich wenig dafür interessieren, daß ihr halbes Revier zum Beobachtungsbezirk erklärt wurde und die Dosenöffner kennen ihr Revier eh nicht genau.

Mir fällt aber auch nichts wirklich gutes ein, wie man diese Bekanntmachungen heutzutage wirklich bekannt macht. Der Glaskasten ist Vergangenheit, Zeitungen erreichen auch nur einen immer kleiner werdenden Kreis.
Am ehesten noch Push-Benachrichtigungen aufs Smartphone (die Zeitung dürfte die Verweigerer erreichen) bzw. allgemein Mobiltelefon als orstbasierter Cell-Broadcast. Technisch sollten praktisch alle Geräte dazu in der Lage sein, die auch in den USA verkauft werden, denn dort sind die Wireless Emergency Alerts seit Jahren vorgeschrieben. Ich bin der Meinung, das wäre auch hierzulande sinnvoll.
Hast Du noch eine andere Idee?