OLG Hamm: Computergrafiker sind keine Künstler

Das OLG Hamm ist der Meinung, daß Computergrafiken keine Kunst (und damit nicht schützenswert) sind, es wird ja schliesslich alles von einem Programm gemacht und der Mensch davor muss nichts machen.
Da fragt man sich, ob die Richter jemals einen Computer gesehen, geschweige denn ein Programm ala Photoshop benutzt haben.

Liest man sich das Urteil durch, ohne die Bilder zu kennen, könnte man Absatz 29 durchaus zustimmen. Es wurden nur reale Fotos verfremdet, das ist ja nicht so schwer (schon mal selbst probiert?).
Spätestens Absatz 30 zeigt aber, daß die Richter schlicht in der Vergangenheit leben. Wer ein Lichtbild nur dann als Lichtbild ansieht, wenn es durch (Licht)Strahlen erzeugt und verfremdungen durch photografische Techniken erreicht werden hat zumindest das ein oder andere Jahrzehnt verpasst. Wer die schöpferische Leistungen die man mit mit Grafikprogrammen erreichen kann allein den Programmieren zuschreibt und nicht dem Menschen, der das Programm bedient glaubt wohl auch, daß Ferrari auch mit einem dressierten Affen gewinnen würde und daß Schumacher und Barricello nur als Ballast dienen.
Lasst uns sammeln für eine große Tüte voller Realität, das OLG Hamm hat sie nötig.

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