Nichtig

Im Namen des Volkes aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht, erster Senat, für Recht erkannt:

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz in der derzeitigen Form für nichtig erklärt. Sie verstossen gegen Artikel 10(1) des Grundgesetz. Bereits erhobene Daten “sind unverzüglich zu löschen.”

“Nichtig” ist ein schönes Wort :-D

Die Vorratsdatenspeicherung ist aber nicht grundsätzlich ungesetzlich, das Bundesverfassungsgericht hat aber sehr hohe Hürden aufgebaut. Dazu siehe auch dem Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungsurteil auf Netzpolitik.org und diesem Artikel bei Heise.

Eine Frage schwebt mit aber schon länger im Kopf rum:
Was sagt die wachsende Zahl von Gesetzen die vom Bundesverfassungsgericht einkassiert werden über die Verfassungstreue unserer Politiker aus?

Kategorien: Gesellschaft | 0 Kommentare
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