Vor über einem Jahr schrieb ich in 50 Tage Knast-fuer Berufsausübung über einen Flensburger Taxifahrer der wegen Menschenschmuggel zu 50 Tagen Gefängnis und 2 Jahre Einreiseverbot in Dänemark veruteilt wurde weil er von seinen Fahrgästen nicht die Ausweise kontrolliert hatte bevor er sie vom Flensburger Bahnhof nach Dänemark fuhr.
Ein Berufungsgericht hatte die 2 Jahre Einreisverbot gekippt, den Tatbestand des Menschenschmuggels und die Haftstrafe aber aufrechterhalten.
Ein gutes Urteil.
Es ist in Dänemark offensichtlich wie hier dass es
Nachtrag: Wie DurstigerMann in den Kommentaren korrekt anmerkt beruht der Freispruch laut einem SH:Z-Bericht mitnichten auf Gerechtigkeit und Menschenverstand sondern auf einem simplen Formfehler: Die Anklage hatte schlichtweg die Paragraphen verwechselt. Es ist somit nur ein Freispruch 2. Klasse ![]()
Die Sache an sich ist also nicht geklärt, deutsche Taxifahrer sind aus Sicht des dänischen Staates weiterhin Hilfszöllner und müssen mindestens ausländisch aussehnde Fahrgäste kontrollieren. Soetwas nennt man glaube ich Rassismus













http://www.shz.de/home/top-thema/article//daenen-freispruch-fuer-deutschen-taxifahrer.html